Verkehrsausschuss · 21. September 2021 · TOP 8

Bürgerantrag nach § 24 GO NRW auf Anordnung einer Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h für die Ulmenstraße und die Stuckenbergstraße (bis zur Vlothoer Straße)

verschoben: Im Ratsinformationssystem: „vertagt“. Ohne Entscheidung auf eine spätere Sitzung verschoben. Der Punkt kommt meist in einer der nächsten Sitzungen wieder. Vorlage