Jugendhilfeausschuss · 7. Juni 2021 · TOP 22

Jugendförderung und Jugendhilfeplanung: Kinder- und Jugendförderplan 2022-2026 Teil I: Strukturförderung für die Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit gem. § 11 SGB VIII

beschlossen: Das Gremium hat zugestimmt – gegebenenfalls mit Änderungen. Den genauen Wortlaut enthält das Protokoll. Vorlage Einstimmig und ohne Enthaltung wird folgender Beschluss gefasst: