Bau- und Umweltausschuss · 16. März 2023 · TOP 5

Bürgerantrag gemäß § 24 Abs. 1 der Gemeindeordnung Nordrhein- Westfalen Errichtung eines Stadttaubenschlages

beschlossen: Das Gremium hat zugestimmt – gegebenenfalls mit Änderungen. Den genauen Wortlaut enthält das Protokoll. Antrag allgemein Einstimmig und ohne Enthaltung wird folgender Beschluss gefasst:

Für diesen Punkt gibt es keine Zusammenfassung. Die Einzelheiten stehen in den Dokumenten im Ratsinformationssystem.