Bau- und Umweltausschuss · 30. August 2023 · TOP 6

Bürgerantrag gemäß § 24 Abs. 1 der Gemeindeordnung Nordrhein- Westfalen Errichtung eines Stadttaubenschlages

beschlossen: Das Gremium hat zugestimmt – gegebenenfalls mit Änderungen. Den genauen Wortlaut enthält das Protokoll. Antrag allgemein Einstimmig und ohne Enthaltung wird folgender Beschluss gefasst.

Für diesen Punkt gibt es keine Zusammenfassung. Die Einzelheiten stehen in den Dokumenten im Ratsinformationssystem.