Verkehrsausschuss · 17. März 2026 · TOP 7

Bürgeranregung nach § 24 GO NRW von Frau Krüger: 1. Auf Einrichtung eines Fußgängerüberwegs oder alternativ einer streckenbezogenen Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h an der Engerstraße in Höhe Weststraße. 2. Auslagerung von E-Rollern aus dem Innenstadtbereich sowie Anordnung einer Benutzungspflicht der Radwege für E-Roller

Einstimmig und ohne Enthaltung wird folgender Beschluss gefasst:

Worum es geht

Der Verkehrsausschuss hat zu einer Bürgeranregung bezüglich der Engerstraße sowie zum Umgang mit E-Rollern einen Beschluss gefasst. Die Anregung forderte einen Fußgängerüberweg oder Tempo 30 an der Engerstraße in Höhe Weststraße sowie Vorgaben für E-Roller im Innenstadtbereich.

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.